Uckermark Bestattungsinstitut
Im Sterbefall
- Wir helfen Ihnen, wenn Sie im Sterbefall eines Angehörigen alle notwendigen Schritte unternehmen müssen. Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen haben das Recht und die Pflicht die Bestattung zu organisieren.
- Tritt der Todesfall zu Hause, in einem Alten- oder Pflegeheim ein, vermitteln wir Ihnen einen Bereitschaftsarzt, der den Tod bescheinigt.
Weltweite Überführungen von Verstorbenen nach Internationalen Richtlinien
- Unser Überführungsdienst organisiert weltweit Überführungen von Verstorbenen.
- Wir als internationales Bestattungsinstitut geben Ihnen einen Überblick über alle entstehenden Kosten. Wir helfen Ihnen bei der Leichenüberführung ins Ausland oder bei der Rückführung aus dem Ausland nach Deutschland.
- Die Überführung kann entweder als Sargüberführung oder als Überführung der Urne erfolgen.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde (Original) ( wenn Familienstand ledig )
- Übersetzung der Geburtsurkunde(Original)( wenn Familienstand ledig)
- Heiratsurkunde (Original) ( wenn Familienstand verheiratet )
- Übersetzung der Heiratsurkunde (Original) ( wenn Familienstand verheiratet)
- Aktuelle Familienbuchabschrift
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (Original) ( wenn geschieden )
- Übersetzung des Scheidungsurteils (Original) ( wenn geschieden )
- Sterbeurkunde/ Todeserklärung des Ehepartners (Original) (wenn verwitwet)
- Übersetzung der Sterbeurkunde
- Registrierschein/Aufnahmebescheid (Original) (wenn Flüchtling)
- Einbürgerungsurkunde (wenn eingebürgert)
- Personalausweis/Reisepass
- Meldebescheinigung